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Letzte Aktualisierung 09.01.2024

 

Orts- und Feuerwehrchronik

 

Die Brandgefahr war im 19. Jahrhundert viel größer als hundert Jahre später. Wohl suchten die Gemeinde und die Aufsichtsbehörden durch vielerlei Vorschriften Feuersbrünsten vorzubeugen. Aber mancher setzte sich darüber hinweg und beschwor das Unheil herauf. Gefahrenmomente gab es genug: Die Häuser waren meist nur im Grunde gemauert. Schindeln oder Stroh deckten die Dächer. Das Rösten von Flachs in Backöfen, das Lagern von Stroh nahe der Holzhäuser und die offenen Lichter zwangen die Gemeinde zu häufigen, regelmäßigen „Feuerschauen“, mit denen später die Feuerwehren beauftragt wurden.

 

Um im Ernstfall sofort eingreifen zu können, erließ die Gemeinde eigene Feuerlösch-Verordnungen. So hatte jede Familie jederzeit einen „Feuereimer“ bereit zu halten, der nie zweckentfremdet werden durfte. Außerdem mussten im Flur jedes Wohnhauses, im sogenannten Hausplatz, ein mit Wasser gefülltes Fass, zwei Feuereimer und eine hölzerne Handfeuerspritze - heutzutage würde man sie als Kinderspielzeug bezeichnen - griffbereit zur Verfügung stehen.

 

Von einer organisierten, ausgebildeten Löschmannschaft hören wir erstmals im späten 19. Jahrhundert. Für die Elisenfelser Fabriken allerdings standen schon früher eine „Löschmaschine“ und einige mit ihrer Behandlung vertraute Personen einsatzbereit. In einem Vertrag stellte Max Ebenauer, der Fabrikherr, dieses Gerät samt der Bedienung im Ernstfalle der Gemeinde zur Verfügung. Elisenfels hatte also bereits 1874 eine Werksfeuerwehr.

 

Der zwischen Gemeinde und Ebenauer abgeschlossene Vertrag hat folgenden Wortlaut:

 

                                               Contract

 

Zwischen dem Fabrikbesitzer Ebenauer in Elisenfels und der Gemeindeverwaltung in Röthenbach ist heute folgende Verabredung abgeschlossen worden:

 

1) Der Fabrikbesitzer Ebenauer in Elisenfels gestattet der Gemeinde in Röthenbach bei dem allenfallsigen Ausbruche eines Brandes, sowohl in, als außerhalb der Gemeinde, die freie Benützung seiner zum Inventar der Fabrik in Elisenfels gehörigen Feuerlöschmaschine ohne Entrichtung eines Abtrags.

 

2) Im Bedarfsfalle hat die Gemeinde für die Bespannung und Bedienung der Löschmaschine zu jeder Zeit aus ihren eigenen Mitteln zu sorgen. Dabei steht es jedoch jederzeit dem Fabrikbesitzer Ebenauer frei, zwei mit der Behandlung der Löschmaschine vertraute Personen von seinen Arbeitern mitzugeben, welche dann für ihre Zeitversäumnis aus der hiesigen Gemeindekasse zu entschädigen sind.

 

3) Für jede Entschädigung der Löschmaschine nebst deren Zubehör, welche infolge Gebrauchs von Seite der Gemeinde verursacht wird, hat letztere einzustehen.

 

4) Dagegen steht es jederzeit dem Fabrikbesitzer Ebenauer frei, diese seine gütige Erlaubnis zurückzunehmen, so dass dadurch dieser Vertrag seinem ganzen Inhalte nach außer Wirksamkeit gesetzt ist. Sollte dieser Fall eintreten, so geht Ebenauer auch die Verpflichtung ein, die hiesige Gemeindeverwaltung davon ungesäumt in Kenntnis zu setzen.

 

Dieser Contract ist doppelt ausgefertigt und von beiden Teilen durch eigenhändige Unterschrift und beigedrucktes Gemeindesiegel beglaubigt.

 

Röthenbach, den 15. Februar 1874

 

Gemeindesiegel                                                        gez. Der Gemeinde Ausschuß

                                                                                  Wunderlich ( Bürgermeister),

(und die Bevollmächtigten) Steinel, Ruß, Rößler, Müller, Walther, Steinel, Ebenauer

 

Einer Notiz des gleichen Jahres 1874 ist zu entnehmen, dass auch die Gemeinde die ersten dürftigen Maßnahmen zur Brandbekämpfung eingeleitet hatte. Auf Schlossgrund stand ein „gemeindliches Feuerhäuschen“: ein etwa 10 m langes, mannhohes, ringsum offenes, nur überdachtes Holzgestell, unter dem einige Leitern lagerten. Das gemeindliche Protokoll vom 20. Juni 1874 berichtet darüber:

 

„Hierauf erstattet der Bürgermeister Wunderlich Vortrag dahin, dass der Freiherr Herr von Waldenfels dahier den Antrag stellte, zum Zwecke seiner Gartenerweiterung das auf seinem Territorium befindliche gemeindliche Feuerhäuschen auf eigene Kosten mehr in die Mitte des hiesigen Ortes translocieren zu wollen und forderte die Erschienenen auf, hierüber ihre Meinung zu äußern. Nach geschehener Beratung erklärten dieselben einstimmig: Ein passenderer und geeigneterer Platz als der bisherige ist für die Anbringung der gemeindlichen Feuerlöschrequisiten - Remise nicht zu bezeichnen, und es kann deshalb im Interesse der Gesamtgemeinde auf die beantragte Translocation nicht eingegangen werden.“

 

Die Ausrüstung der Wehrmannschaft war recht bescheiden, wie ein „Gesondertes Verzeichnis“ über Requisiten und Löschgerätschaften vom 23. September 1889 aufweist.

 

Sie war teils aus Gemeindemitteln teils aus Spenden angeschafft worden und bestand im einzelnen aus

 

          I) Requisiten aus Gemeindemitteln

 

1) eine Druck- und Saugspritze mit 120 Meter Schläuchen, 2 Strahlröhren und 4 Stück Ventile und einer Latern

2) 7 Steigerausrüstungen, bestehend in Gurt, Haken und Leinen

3) 2 Ausrüstungen für Hauptmann und Adjutant, bestehend in Gurt und Haken

4) 3 Stück Exerzierreglement

5) 2 Stück Signalhörner

6) 1 Stück Signalhupe

7) eine Stützelleiter

8) 2 Stück Dachleiter

9) 26 Stern für Auszeichnung der Chargen

 

            II) Requisiten aus Spenden

 

1) 1 Stück Dachleiter

2) 1 Stück Dachhaken

3) 2 Stück Latern mit Lichter

4) 7 Stück Helm mit 1 Busch

5) 30 Stück Gurten für Spritzenmänner

 

Um in Brandfällen rasch auswärtige Hilfe holen zu können, war ein „Feuerbotendienst“ eingerichtet, der jährlich neu besetzt wurde. Vom 1. Juli 1882 bis 1. Juli 1883 z.B. sah der Plan vor:

 

1) Johann Küspert, Hs. Nr. 1 (Stellvertreter Georg Matthes, Hs. Nr. 13)

                        Feuerbote nach Wunsiedel

2) Wolfgang Götz, Hs. Nr. 2 (Stellvertreter Adam Münlhöfer, Hs. Nr. 9)

                        Feuerbote nach Bergnersreuth

3) Friedrich Neupert, Hs. Nr. 3 (Stellvertreter Michael Blechschmidt)

                        Feuerbote nach Grafenreuth

4) Johann Sommerer, Hs. Nr. 4 (Stellvertreter Wolfgang Fischbach)

                        Feuerbote nach Arzberg

5) Georg Weiß, Hs. Nr. 3 (Stellvertreter Georg Tröger)

                        Feuerbote nach Seußen (und Elisenfels)

6) Matthäus Dannhorn, Hs. Nr. 54 (Stellvertreter Lorenz Reul, Hs. Nr. 55)

                        Feuerbote von Sandmühle nach Röthenbach

7) Georg Wohlrab, Hs. Nr. 94 (Stellvertreter Michael Purucker, Hs. Nr. 91)

                        Feuerbote von Elisenfels nach Röthenbach

 

Mit Erreichung des 16. Lebensjahres war jeder männliche Einwohner, der kein ärztliches Attest vorlegen konnte, je nach Gemeinderatsbeschluß bis zum 40., 45., sogar bis zum 60. Lebensjahr feuerwehrpflichtig. Er hatte die angesetzten praktischen Übungen oder theoretischen Ausbildungsstunden in Uniform zu besuchen. Das Fernbleiben zog ganz erhebliche Strafen nach sich. Selbst Sonntagsarbeit entschuldigte nicht. Am 28. Januar 1911 wurde von Christoph Blechschmidt der Antrag gestellt, dass die Mitglieder, welche sonntags arbeiten müssen, von der Strafe befreit werden, welcher (Antrag) jedoch durch Abstimmung abgelehnt wurde. Am 25. Januar 1919 beschloß eine Versammlung, dass Strafen nur bei Krankheiten nicht entrichtet werden brauchen. Nach dem 1. Weltkrieg konnten sogar Kriegsbeschädigte, die kein ärztliches Zeugnis beibrachten, zu bestimmten Feuerwehrdiensten, wie Absperrungen, herangezogen werden. Im Hitlerstaat mussten selbst SS- und SA-Männer Feuerwehrdienste leisten.

 

Die Geldstrafen waren bei den geringen Verdienstmöglichkeiten recht spürbar und wurden je nach Konjunktur festgesetzt. In den Jahren der Geldentwertung, so besagt ein Protokoll vom 3. Mai 1923, hatte jeder, der im laufenden Kalenderjahr erstmals eine Übung versäumte, 3.000 Mark, wer zum zweitenmal fernblieb, 5.000 Mark Strafe zu zahlen. Bei dreimaligem Fernbleiben wurde der Angeschuldigte der Pflichtfeuerwehr überwiesen, die neben der Freiwilligen Feuerwehr bestand. Die Pflichtfeuerwehr erfasste alle Feuerwehrpflichtigen, die ihren Feuerwehrdienst vernachlässigten oder keine Passivbeiträge bezahlten. Bei Nichterscheinen an den Übungen, so besagt ein gemeindliches Protokoll vom 10. Januar 1936, wurden die Pflichtfeuerwehrleute durch die Gendarmerie vorgeführt. Doch ist kein einziger Fall dieser Zwangsmaßnahme bekannt.

 

Da alle Männer und Burschen im feuerwehrpflichtigen Alter durch die Gemeinde erfasst wurden, wies die Freiwillige Feuerwehr einen zahlenmäßig hohen Stand auf. Am 16. Februar 1958 gehörten ihr 158 Mann einschließlich 8 Ehrenmitglieder und der passiven Mitglieder an. 1959 zählte die Wehr einschließlich der Gruppe Elisenfels 49 aktive, 104 passive, 8 Ehrenmitglieder. Die Jahreshauptversammlungen weiteten sich jedes Mal, da ihr Besuch Dienst war, zu großen feucht-fröhlichen Festen aus.

 

Die Zahl der feuerwehrpflichtigen Männer war meist so groß, dass nicht alle gebraucht wurden. Natürlich wurden die jüngeren Jahrgänge bevorzugt als Aktive übernommen. Nach Rücksprache und gütlichem Einvernehmen des Kommandanten mit den Pflichtigen ließen sich die älteren Mitglieder dann „passiv schreiben“ und entrichteten dafür, dass sie nicht mehr ausrücken brauchten, ihren jährlichen „Feuerwehrbeitrag“. 1911 betrug er für die passiven Mitglieder zwischen 35 und 40 Jahren eine ganze Mark. 1919 war er festgesetzt für passive Mitglieder bis zu 30 Jahren auf 5 Mark, von 30 bis 35 Jahren auf 3 Mark und von 35 bis 40 Jahren auf 2 Mark.

 

Am 3. Mai 1923 wurden die Jahresbeiträge der Inflation angeglichen.

Männer zwischen 16 und 20 Jahren zahlten 10.000 Mark,

             zwischen 20 und 25 Jahren                8.000 Mark,

             zwischen 25 und 30 Jahren                6.000 Mark,

             zwischen 30 und 35 Jahren                4.000 Mark und

             zwischen 35 und 40 Jahren                2.000 Mark.

 

Nach einem Ernsteinsatz wurden der Gemeinde des Brandopfers jeweils die entstandenen Kosten präsentiert. Eine Forderung der Freiwilligen Feuerwehr Röthenbach an die Gemeinde Grafenreuth nach einer Brandhilfe in Garmersreuth vom 26. April 1932 führt auf:

 

            Verbrauch an Benzin 25 Liter á 0,37 Mark      9,25 Mark

            Verbrauch an Öl                                              1,95 Mark

            für Nachtwache 22 Mann á 6 Std.               132,70 Mark

            Summa                                                        143,90 Mark

 

            Sachbeschädigung:


            1 Feuerwehrmann das Gebiß verloren          21,60 Mark

            1 Feuerwehrmann Hose zerrissen                  5,00 Mark

            Summa                                                           26,60 Mark

 



Zum Trocknen der Schläuche wurden 1930 in der Nordostecke des Teichgrundstücks in unmittelbarer Nähe des Gerätehauses zwei Masten von etwa 15 Meter Höhe, die den Haltekranz für die Schläuche trugen, aufgestellt. Die zusätzlich benötigte Winde zum Hochziehen der Schläuche lieferte die Firma Paul Ludwig, Bayreuth. Zwar sollten die beiden Träger in den Teichgrund gerammt werden, aber (so berichtet ein Gemeindeprotokoll vom 11. April 1930) “Frau Baronin von Waldenfels will die Genehmigung der Einsetzung der Masten in den Teich zur Aufstellung des Schlauchtrockners davon abhängig machen, dass die Gemeinde die Haftung für die Teicheinzäunung längs des Ortsweges übernimmt.” (Der Teich ging damals bis an die Straße und gehörte zum Gut von Waldenfels, bis 1964 der Verkauf an die Gemeinde Röthenbach erfolgte.) Da die Gemeinde die Verantwortung nicht auf sich nehmen kann, wird einstimmig beschlossen, die Aufstellung der Masten außerhalb des Teiches vorzunehmen. Das die Häuser der Umgebung überragende Trockengestell tat fast vier Jahrzehnte seinen Dienst. Am 28. Januar 1968 teilte der Bürgermeister mit, dass der sich im schlechten Zustand befindliche Schlauchtrockner beseitigt wurde.

 

Johann Andreas Matthes

26.09.1895-14.10.1949

 

Der Bauernsohn aus dem Anwesen Grafenreuther Str. 6 erlernte das Zimmerer-Handwerk, arbeitete später aber im Grasyma-Werk Seußen. Seine Freizeit widmete er der freiwilligen Feuerwehr. Am 11. Juni 1938 wurde ein von ihm erfundener Greifhaken zum Aufhängen der Feuerwehrschläuche an der Kupplung patentiert. In der Patentschrift Nr. 706764 vom 5. Juni 1941 wird er als “Erfinder” anerkannt. Die Bevölkerung gab ihm daraufhin den Ehrennahmen “Patent-Hans”.

 

Besondere Bedeutung kam der Feuerwehr in Kriegszeiten zu. In einem Bericht des Bürgermeisters an das Landratsamt am 08.09.1941 teilt das Gemeindeoberhaupt mit:

 

1) Die Stärke der Feuerwehr beträgt 43 Mann.

2) Die Wehr ist jederzeit einsatzfähig.

3) Die Alarmierung wird mittels Feuerwehrhorn durchgeführt.

4) Brandwachen werden gestellt.

5) Die Löschwasserversorgung in hiesiger Gemeinde ist gesichert.

6) Gerätehaus und Feuerwehrgeräte sind in bester Ordnung.

 

Als Ausrüstungsgegenstände werden am 21. September 1942 aufgezählt:

 

1 vierräderige Kraftspritze für Pferdegespann und Anhänger

     (1200 Liter pro Minute), Lieferfirma: Paul Ludwig, Baujahr 1930

1 Sangu-Handdruckspritze

23 Stück = 345 m B-Schläuche

22 Stück = 330 m C-Schläuche

2 Anstelleitern mit Stützstangen

1 Schiebeleiter mit Stützstangen

2 Schlauch- und Hydrantenwagen

1 Frischluftgerät

1 Gasmaske

10 Stahlhelme



Die Freiwillige Feuerwehr Ende der 50er Jahre nach einer Übung auf der Sandmühle. Das Bild zeigt u.a. den Kommandanten Adolf Klau (rechts neben dem Fahrer sitzend).

 

Die Beförderung von Mannschaft und Gerät zum Brandplatz erfolgte früher durch Pferdefuhrwerke, später durch Traktoren, bis am 1. Februar 1959 Rudolf Matthes feststellte, dass letzteres Beförderungsmittel für Personen nicht statthaft sei. Traktoren waren auch infolge ihres geringen Tempos für solche Aufgaben nicht mehr zeitgemäß. Ironisch meinten die Wehrmänner selbst, sie kämen immer gerade noch recht zum „Ziegelputzen“. Erst seit Anschaffung eines Löschautos 1961 war die Röthenbacher Feuerwehr auch bei auswärtigen Bränden rasch einsatzbereit geworden. Die Übergabe des Tragkraftspritzenfahrzeuges TSF auf Ford FK 1250 erfolgte am 27.07.1961 anläßlich des Kreisfeuerwehrtages in Röthenbach.

 

 

Neben Hochwasser gelten von jeher Brände als die gefürchtetsten Heimsuchungen, die über ein Dorf hereinbrechen können. Daher legt jede Gemeinde großen Wert auf eine stets einsatzbereite Feuerwehr. Ihre Alarmierung in Brandfällen erfolgte bis in die Mitte des 20. Jahrhunderts durch Feuerhörner, deren Handhabung eigenen „Hornisten“ übertragen war. Erst am 31.01.1954 wurde zwecks Beschaffung einer Sirene, die auf dem Schulhausdach aufgebaut wurde, Antrag an die Gemeinde gestellt. Als Warneinrichtung für die Schulkinder im Ernstfalle hing ab Oktober 1957 eine Feuerglocke neben dem Westausgang des Schulhauses. 

 

Ab 1957 organisiert und überwacht das Landratsamt die Brandbekämpfung in seinem Bereich. Es sieht je nach Gefahr 3 Alarmstufen vor und setzt je nach Größe und Gefährlichkeit des Brandobjektes die entsprechend notwendigen Wehren von sich aus ein. Damit wird nutzloses und überflüssiges Ausrücken vermieden.

 

Die Wasserentnahme im Ort erfolgt aus dem Dorfteich an einer eigens gerichteten Löschwasser-Entnahmestelle und seit 1958 durch 16 Hydranten aus dem gemeindlichen Wasserleitungsnetz.

Margarete Röder (geb. 1915), an einem Schlauchtrockner-Mast der Freiwilligen Feuerwehr lehnend, hütet ihre Gänse. In der warmen Jahreszeit bevölkerten große Gänse- und Entenherden den Teich. Im Winter vergnügte sich hier die Dorfjugend mit Schlittschuhlauf und Eishockey.

Der nach Westen anschließende “Bleichgarten” wurde Bauland und 1936 zunächst mit zwei Siedlungshäusern bebaut. 1964 ließ die Gemeinde im Zuge der Erneuerung der Ortsstraßen die Wasserfläche stark verkleinern.

 

Die Gebäude südlich des Fleiweges von links:

Schulhaus mit Nebengebäude, Schloßplatz 4, früher Hs-Nr. 80 - rechts hinter dem Schulhaus, größtenteils verdeckt: Das Wohngebäude des Anwesens Kastner, Grafenreuther Str. 3, früher HS-Nr. 20 - unter dem großen Baum hell leuchtend: Das Anwesen “Stoinickl”, Grafenreuther Str. 4, früher HS-Nr. 42 - hinter dem Mast: Das alte “Lena-Haus”, das 1933 zu einem neuzeitlichen Wohnhaus umgebaut wurde, Grafenreuther Str. 2, früher HS-Nr. 43 - Schuppen und Scheune des Anwesens Matthes, Hausname “Hacker” Im Winkel 15, früher Hs-Nr. 41.

 

Die in den Teich, ohne vorherige Klärung, einfließenden Abwässer und Fäkalien der Anrainer begünstigten, wie das Photo zeigt, das Wachstum von Algen und Wasserpflanzen so, dass das Gewässer zu verlanden drohte und in Abständen ausgebaggert werden musste.

 

An der Nordostseite des Teiches - auf nebenstehenden Bild rechts hinten - sind die etwa 15 Meter hohen Haltemasten des Radkranzes zum Trocknen der Feuerwehrschläuche zu erkennen, die 1968 wieder entfernt wurden. Links davon: Das Feuerlöschgeräte-Häuschen, anschließend der zum alten Gemeindehaus gehörende Holzschuppen, dahinter die Giebelseite des alten Gemeindehauses. 1983 wurde dieser Gebäudekomplex abgetragen.

 

 



Noch umgeben ein Lattenzaun und einige Ahornbäume das Schulgrundstück. Ein primitives Geländer begrenzt den Dorfteich. Dazwischen führt nach rechts ein Gehweg zur alten Wäschefleie.

Links vom Schulhaus: Das alte Transformatorenhäuschen - links dahinter: der (nur schwer erkennbare) Ortsstein, der bei der Umgestaltung des Dorfplatzes verschwand, und eine “Anschlagtafel” für amtliche und private Mitteilungen an die Ortsbevölkerung.





Nach längeren Verhandlungen erwarb die Gemeinde Röthenbach in den 60er Jahren den Dorfteich und den westlichen Teil des Teichgartens käuflich von der Schloßherrschaft. 1967 wurde durch den neuen Gemeindegrund ein Straßenzug gebaut, der den Namen “Bachstraße” erhielt. Im Jahre 1971 pflanzte man entlang des Gehsteiges Lindenbäumchen (links im Bild). Im Hintergrund - Häuserzeile an der Bergstraße.

 

Aus dem 19. Jahrhundert wurde nur ein einziger großer Brandfall überliefert. Der Besitzer von Hs. Nr. 42 hatte seinem Kleinknecht ein Paar neue Stiefel versprochen, den Kauf aber wiederholt verschoben und das Bürschchen vertröstet. Anlässlich der Thiersheimer Kirchweih 1844 wollte der Bauer sein Versprechen endlich einlösen. Aber das Knechtlein wurde wieder enttäuscht. Aus Rache legte er Feuer, dem die Anwesen Nr. 41 und Nr. 42 zum Opfer fielen. Zu häufigem Einsatz rief das Feuerhorn die Wehr im 2. Viertel des 20. Jahrhunderts. Am 27. Oktober 1924 um 20.45 Uhr brannten Scheune und Schupfe des Bauern Michael Stelzner, Hs. Nr. 51, nieder. Die ganze Ernte wurde vernichtet. Brandstiftung konnte zwar festgestellt, der Täter jedoch nicht ermittelt werden.

Am 9. Mai 1929 um 11.30 Uhr äscherte ein Großfeuer wiederum das Anwesen Stelzner, Hs. Nr. 51, ein. Ursache war diesmal Blitzschlag.

 

Am 8. August 1931 wurden Scheune und neu angebauter Schuppen des Bauern Wilhelm Schricker, Hs. Nr. 30, ein Raub der Flammen. Vermutlich war Brandstiftung die Ursache. 



Am 9. April 1932 um 21.00 Uhr ging in der Scheune des Bauerns Heinrich Stock, Hs. Nr. 16, Feuer auf und äscherte sie ein. Auch hier wurde Brandstiftung vermutet.

 

Am 6. April 1937 um 12.15 Uhr schlug der Blitz in die Scheune des Bauerns Christian Pöhlmann, Hs. Nr. 29 ein. Dem gefräßigen Element fiel lediglich das Dachgebälk zum Opfer.

 

Im Spätsommer 1937 brachten drei Großbrände in kurzen Abständen panischen Schreck unter die Bevölkerung.

 

Am 17. August 1937 um 10.30 Uhr schlugen die Flammen aus dem Stadel der verwitweten Bäuerin Lina Steinel, Hs Nr. 42. Er brannte bis auf die Grundmauern nieder. Nur das Inventar konnte gerettet werden.

 

Schon am 24. August 1937 ertönte etwa zu gleicher Zeit das Feuerhorn wieder. Diesmal wurde das Anwesen des Bauerns Karl Matthes, Hs. Nr. 41, mitsamt dem bereits eingebrachten Roggen und dem Winterfutter ein Raub der Flammen. Sein Verdacht auf den Brandstifter sollte sich bald bewahrheiten.

 

Schon am 2. September 1937 um 09.30 Uhr gellte das Feuerhorn erneut. Diesmal brannten Scheune und Schupfe des Bauerns Johann Kastner, Hs. Nr. 20, ab. Zwei vorüber kommende Bauern sahen wohl leichte Rauchwölkchen hochsteigen, eilten auch herzu und versuchten die leckenden Flämmchen mit Streuästen auszuschlagen und zu ersticken. Aber es gelang ihnen nicht. Das Inventar konnte zwar gerettet werden, aber sämtliche Erntevorräte wurden vernichtet. Auffallend bei diesen drei Großbränden war, dass das Feuer immer zu ganz ungewöhnlicher Stunde ausbrach, und zwar stets dann, wenn die Bauern auf den Feldern und die Arbeiter in den Betrieben schafften.



Der Oberfeuerwehrmann Adolf Schricker, Hs. Nr. 30, schrieb über das Brandjahr 1937 in das Protokollbuch der Feuerwehr:

 

12. September 1937

 

Da in letzter Zeit unsere Wehr derart in Anspruch genommen wurde zu sehr schweren Bränden, so wollen wir diese Ereignisse schriftlich niederlegen, um in späterer Zeit eine lebendige Erinnerung davon zu haben.

 

Am 6. April 12.15 Uhr fuhr ein Blitzstrahl in die Scheune des Christian Pöhlmann Hs. Nr. 29 und zündete im Dachgebälk. Nach raschem Eingreifen unserer Wehr und Einsatz der baldigst erschienenen Arzberger Wehr konnte das Feuer auf seinen Herd beschränkt werden. Es fiel nur das obere Dach und das darin befindliche Stroh dem Feuer zum Opfer. Erschienen an dieser Brandstätte waren auch noch die Bergnersreuther, Schlottenhofer und Seußener Wehren.

 

Am 17. August, als die meisten Einwohner beim Einbringen der Ernte auf dem Felde beschäftigt waren, ertönte um 10.30 Uhr wiederum der Ruf „Feuer“. Es brannte die Scheune der Witwe Steinel, Hs. Nr. 42. Durch raschen und richtigen Einsatz unserer Wehr und durch rasches Eingreifen der Nachbarwehren Arzberg und Bergnersreuth konnte das Feuer mit dem Erfolge bekämpft werden, dass nur die Scheune mit Heuschupfe niederbrannte. Zur Brandstätte waren auch die Schlottenhofer, Seußener und Thiersheimer Wehren geeilt. Als vermutliche Brandursache wurde hier allgemein Kurzschluss angenommen.



Noch nicht beruhigt von diesem Brand, wurde am Dienstag darauf, also am 24. August, um 14.30 Uhr unsere Einwohnerschaft erneut in Schrecken versetzt. Es entstiegen dem Anwesen des Karl Matthes Hs. Nr. 41 gewaltige Rauchmassen. Das Feuer, angefacht durch ziemlich starken nördlichen Wind, nahm bald bedrohliche Ausmaße an. Unsere Wehr war wiederum rasch zur Stelle, bekämpfte den Brand aus 3 C-Rohren und 2 B-Rohren und konnte mit erneutem Einsatz der Arzberger und Bergnersreuther Wehr die stark gefährdeten Nachbaranwesen Weiß, Büttner und Steinel retten.

Zu Hilfe waren auch noch die Schlottenhofer und Seußener Wehren geeilt, wurden aber nicht mehr benötigt.

Durch unzulänglichen Feuergiebel (Wohnhaus war mit Scheune durch eine hölzerne Tür verbunden) fiel das gesamte Anwesen Matthes dem Feuer zum Opfer. Brandstiftung wurde festgestellt, aber der Täter nicht ermittelt.

 



 

Was ein leichtsinniger und feuerlüsterner Junge, der als Täter zur Zeit der Niederschrift der Zeilen ermittelt war, für Unheil und Aufregung der Ortsbevölkerung zuzufügen vermochte, bewies der am 2. September von demselben gelegte Brand an der Holzschupfe des Bauern Johann Kastner, Hs. Nr. 20.

 

Um 09.30 Uhr beging der Junge die ruchlose Tat. Der Brand legte innerhalb von 1½ Stunden die Getreidescheune und Holzschupfe von Hs. Nr. 20, die Getreidescheune von Hs. Nr. 19 und die Getreidescheune von Hs. Nr. 17 in Schutt und Asche. Unsere Wehr hatte wiederum bei diesem Brand großartig gearbeitet. Auch die Arzberger, Bergnersreuther, Schlottenhofer, Thiersheimer und Seußener Wehren bewiesen hier ihre aufopfernde Tätigkeit bei den Löscharbeiten. Die Grafenreuther Wehr erschien ebenfalls, wurde aber nicht mehr eingesetzt.


Der Täter gestand ein, mit Streichhölzern gespielt zu haben und diese drei Brände verursacht zu haben. Hoffen wir nun, dass unsere Wehr und die Ortsbevölkerung von solchen Schicksalsschlägen und Schrecken weiterhin bewahrt bleiben mögen! Gott zur Ehr und dem Nächsten zur Wehr! Alle für Einen.



Am 20. April 1945 schossen die Amerikaner bei ihrem Einzug das Anwesen des Landwirts und Schreiners August Gebhardt, Hs. Nr. 38, in Brand (Bild unten). Es wurde vollständig in Schutt und Asche gelegt, im folgenden Jahr aber wieder aufgebaut.

 

Am 20. April 1945 ging auch die Sandmühle in Flammen auf. Einziehende amerikanische Truppen hatten sie in Brand geschossen.

 

Am 19. Februar 1951 brach in der vor wenigen Jahren neu erbauten Sandmühle erneut Feuer aus. Mühle, Lagerboden und Backstube brannten völlig aus. Das Wohnhaus wurde schwer in Mitleidenschaft gezogen. Als Brandursache wurde Kurzschluss vermutet.

 

Zwei kleinere Brände konnten 1962 rasch unter Kontrolle gebracht werden:

Am 10.04.1962 in der Nagelfabrik - Entstehung unbekannt - und am 25.06.1962 in der Geflügelfarm von Adolf Meyer an der Seußener Straße, verursacht wahrscheinlich durch Kurzschluss.

 

Ausführungen und Bilder über das Feuerlöschwesen in Röthenbach, u.a. aus dem Nachlass von Konrektor Karl Hammon, wurden der Freiwilligen Feuerwehr freundlicherweise von seinem Sohn Werner Hammon zur Verfügung gestellt.


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